Sachbearbeiter *

Neuen Sachbearbeiter einladen

* Sachbearbeiter (Mitarbeiter Ihres Unternehmens):
Diese Art des Zugangs eignet sich für Mitarbeiter Ihres Unternehmens, die für die Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung zuständig sind (z. B. Personalabteilung, Lohnbuchhaltung).
Der neu eingerichtete Zugang kann anschießend im Rahmen der zugewiesenen Rechte auf Ihr Portal und die darin verwalteten Verträge und Daten zu Arbeitnehmern zugreifen.

   Berater *

Neuen Berater einladen

* Berater:
Wenn Sie im Bereich der betrieblichen Altersversorgung von einem Berater / Vermittler betreut werden, können Sie diesem einen Zugang zu Ihrem Portal gewähren.
Der neu eingerichtete Zugang kann anschießend im Rahmen der zugewiesenen Rechte auf Ihr Portal und die darin verwalteten Verträge und Daten zu Arbeitnehmern zugreifen.

   Externer Dienstleister *

Neuen ext. Dienstleister einladen

* Externer Dienstleister:
Diese Art des Zugangs ist für externe Dienstleister (z. B. Steuerberater, externe Lohnbüros) vorgesehen.
Der neu eingerichtete Zugang kann anschießend im Rahmen der zugewiesenen Rechte auf Ihr Portal und die darin verwalteten Verträge und Daten zu Arbeitnehmern zugreifen.“