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In der Arbeitnehmerportal-Verwaltung erhalten Sie einen Übersicht der Zugänge Ihrer Arbeitnehmer zum Arbeitnehmerportal. Darüber hinaus können Sie Einladungen an Arbeitnehmer versenden, die aktuell noch nicht über einen Zugang zum Arbeitnehmerportal verfügen.
Die Antragsübersicht bietet Ihnen einen Überblick über von Ihnen noch freizugebende und bereits eingereichte (aber noch nicht policierte) Anträge.